Allgem. Geschäftsbedingungen
Die SoleTherme ist täglich von 8.00 - 21.00 Uhr, die Sauna von 8.00 - 22.00 Uhr geöffnet. Letzter Einlass in die Therme ist 19.30 Uhr, in die Sauna 20.00 Uhr.
Die SoleTherme/Sauna ist ein Rehabilitationszentrum zur vorbeugenden und nachsorgenden Gesundheitspflege.
Die SoleTherme ist keine Freizeiteinrichtung. Springen, Tauchen und sportliches Schwimmen sind untersagt.
Die SoleTherme ist mit 3 bis 3,4%iger Sole aus staatlich anerkannten Heilquellen gefüllt. Wegen der Belastung durch die hohe Wassertemperatur von 32° bis 34 ° C wird Herz- und Kreislaufkranken empfohlen, vor Benutzung des Bades den Arzt zu fragen; ebenfalls Patienten mit Hautkrankheiten.
Bis zum 14. Lebensjahr haben Kinder nur unter Begleitung von Aufsichtspersonen Zugang. Für Schüler besteht Ausweispflicht.
Wir empfehlen, nach 20 Minuten Badezeit zu ruhen.
Rauchen und Verzehren von mitgebrachten Speisen sind in der SoleTherme/Sauna nicht gestattet.
Den Besuchern ist generell nicht erlaubt, Tonwiedergabegeräte sowie Handys zu benutzen.
Das Fotografieren und Filmen ist generell nicht gestattet.
Das Mitbringen von Glasgegenständen muss aus Sicherheitsgründen untersagt werden (Verletzungsgefahr).
Gründliche Körperreinigung vor dem Baden ohne Bekleidung ist aus hygienischen Gründen erforderlich.
Ruheräume und Solarien bitte nur in trockener Kleidung aufsuchen.
Mit Rücksicht auf andere Besucher bitte keine Liegen reservieren.
Bei Überschreitungen der durch den Eintrittspreis bezahlten Aufenthaltsdauer wird eine Nachgebühr erhoben (siehe Preisliste).
Mit dem Betreten des Bades werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung anerkannt.
Die Mitarbeiter üben das Hausrecht aus; Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung können zum Hausverbot führen.
Zur Vermeidung von Diebstählen können Wertsachen kostenlos in den dafür vorgesehenen Wertfächern deponiert werden. Es wird empfohlen, Bargeld nur in geringen Beträgen mit sich zu führen, ebenso keine außergewöhnlichen Wertsachen wie Uhren, Schmuck u.ä. Der Verlust von Schlüsseln aus Schließanlagen kann besonders schwerwiegend sein.
Für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Wertgegenständen können wir keine Haftung übernehmen.
Bei Verlust eines Wertfach- bzw. Schrankschlüssels ist ein pauschalierter Bearbeitungs- und Schadensersatzbetrag von 10,00 € und bei Chipverlust bis zu 50,00 € zu entrichten. Der Nachweis des geringen Schadens ist dem Badegast vorbehalten.
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.


